Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich grob in zwei Gebiete aufteilt: das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht. Während das Sozialversicherungsrecht gesetzlich durch das Sozialrecht und damit primär dem Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt wird, bedarf es für das Privatversicherungsrecht einer vertraglichen Grundlage. Dem Versicherungsvertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Sozialversicherungsverhältnis bestimmt das Gesetz. Die Rechte und Pflichten eines Versicherten und der Versicherung einer Privatversicherung sind hingegen durch den Versicherungsvertrag, dem Versicherungsvertragsgesetz (VGG) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt.

Für den Fall der Fälle eine Versicherung zu haben, ist gut. Die Ansprüche gegenüber seiner Versicherung im Schadensfall durchzusetzen, geht leider jedoch oft nicht ohne eine anwaltliche Vertretung. Insbesondere dann nicht, wenn der Versicherte sich durch ein Schadensereignis in einer schwierigen Lebenssituation befindet. In einer solchen Situation alleine gegen seine private Unfallversicherung, seine private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitversicherung oder die Lebensversicherung zu kämpfen, ist oft nicht möglich.

 

Das Versicherungsrecht beinhaltet u.a. Streitigkeiten mit folgenden privaten Versicherungen :

- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegeversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Folgekostenversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Lebensversicherung