Kategorie: Sozialrecht

Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft - was nun?

Ein Arbeitnehmer, der einer Erkrankung unterliegt, hat zunächst gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese erfolgt für die Dauer von 6 Wochen. Sollte die Erkrankung sodann noch immer bestehen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 € pro Tag (Grenzwert 2021) begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Was passiert jedoch dann?

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Kategorie: Sozialrecht

Bei dauerhaften Haarverlust ist eine Echthaarperücke wirtschaftlich günstiger

Die Klägerin leidet an einem dauerhaften Haarverlust und wurde von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kunsthaarperücke versorgt. Sie wollte aber eine Echthaarperücke tragen und beantragte die Kostenübernahme dafür bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Dresden (Gerichtsbescheid vom 18.02.2021, Az.: S 18 KR 304/18).

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Kategorie: Sozialrecht

Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.

Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.

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Kategorie: Sozialrecht

Muss das Jobcenter die Kosten für FFP2-Masken bezahlen?

Das Sozialgericht Karlsruhe war in seiner Entscheidung vom 11.02.2021 (Beschluss, Az.: S 12 AS 213/21 ER) davon ausgegangen, dass das Jobcenter die von dem Antragsteller beantragten Mehrbedarfskosten für die Anschaffung von FFP2-Masken in Höhe von 129.- € tragen müsse. Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe entschied, dass es sich hierbei für einen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II um einen pandemiebedingten Mehrbedarf für die Nutzung von 20 FFP2-Masken wöchentlich um eine Sachleistung, hilfsweise um eine Geldleistung unter Ansatz von 1,50 € pro Maske, handele.

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Kategorie: Sozialrecht

Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens eines Fahrlehrers: Er gilt als abhängig beschäftigt. Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 06.05.2020. Die Umstände, dass der klagende Fahrlehrer eigene Fahrschulfahrzeuge genutzt, deren Betriebskosten selbst übernommen und daher ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe, führen nicht zu einer Selbständigkeit. Er ist bei der Fahrschule abhängig beschäftigt gewesen.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V

Laut § 27 SGB V ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden Teil der Krankenbehandlung. Die Beschwerden eines schwerstkranken Patienten bzw. eines Sterbenden sind meist auf eine Krankheit zurückzuführen. Das ärztliche Handeln steht im Vordergrund. Es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Palliativversorgung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie in der allgemeinen Krankenhausbehandlung erfolgt und von einer spezialisierten Versorgung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, die auf Palliativstationen in Krankenhäusern oder durch spezialisierte Leistungserbringer in der häuslichen Umgebung erbracht wird.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege

§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.

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Kategorie: Familienrecht, Seniorenrecht, Sozialrecht

Führt das Angehörigenentlastungsgesetz dazu, dass mehr Eltern ins Pflegeheim kommen?

Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und reformiert daher den kompletten Elternunterhalt. Führt dies in der Praxis nun dazu, dass mehr Eltern in ein Pflegeheim kommen? Die Frage ist berechtigt, denn zuvor gab es keine feste Einkommensgrenze, die bestimmt hat, ob die Kinder für die Eltern Elternunterhalt zahlen müssen. Die Elternunterhaltsberechnung wurde in individueller Form durchgeführt. Die Lebensverhältnisse des Kindes waren dabei entscheidend. Oft war erst nach einer anwaltlichen Berechnung klar, ob eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht oder nicht.  

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