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Fetales Alkoholsyndrom - Die Opfer ohne Rechte

In Deutschland trinkt jede fünfte Frau während der Schwangerschaft Alkohol. 8 % der Schwangeren so viel, dass es auch für nicht schwangere als gesundheitlich riskant gilt. 10 000 Babys pro Jahr kommen mit einer alkoholbedingten Schädigung auf die Welt. Über 2000 davon weisen schwerste Entwicklungsstörungen auf. Im Vergleich zu anderen neuropädiatrischen Erkrankungen wie z. B. dem Down-Syndrom mit einer Prävalenz von ca. 0,1 bis 0,2 % und der Cerebralparese mit einer Prävalenz von ca. 0,2 bis 0,3 % kommt das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) in Deutschland deutlich häufig vor. Doch wie geht die Justiz mit den Betroffenen um? Beleuchtet werden hier die sozialgerichtlichen Urteile des Bundessozialgerichts vom 24.09.2020 (B 9 V 3/18 R), das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.12.2021 (S 77 VG 64/20) und das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2023 (L 13 VG 8/22).

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Kategorie: Sozialrecht

Rentnerin muss Witwenrente der letzten 18 Jahre zurückzahlen

Was war geschehen? Die im Jahr 1936 geborene Klägerin bezieht seit dem Jahr 1996 die Altersrente. Neben der Altersrente ging die Klägerin immer einer geringfügigen Beschäftigung nach. Im Jahre 2000 verstarb ihr Ehemann nach schwerer Krankheit. Sie beantragte daher etwa drei Wochen nach dem Tod ihres Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung die Witwenrente. Da sich der gemeinsame Sohn zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand, wandte sich die Klägerin direkt und in einem persönlichen Termin an die Beklagte um zusammen mit einer Mitarbeiterin der Beklagten das Formular für die Beantragung der Witwenrente auszufüllen. Die von der Mitarbeiterin gestellten Fragen beantwortete die Klägerin wahrheitsgemäß, während diese für die Klägerin das Antragsformular ausfüllte. Am Ende unterschrieb die Klägerin das Formular sodann. Die Witwenrente wurde der Klägerin in der Folge ab dem 20.11.2000 bewilligt.

Anfang Oktober 2018 erhielt die Klägerin plötzlich eine Anhörung von der Beklagten. Die Beklagte teilte mit, dass Sie die Absicht habe, die Witwenrente rückwirkend bis zum 20.11.2000 neu zu berechnen und den Betrag in Höhe von 26.124,82 € zurückfordern wolle. Der Grund sei jener, dass das Antragsformular falsch ausgefüllt worden sei und die Beklagte nie Kenntnis von der geringfügigen Beschäftigung der Klägerin erlangt hätte.

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Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Folgt man einer aktuellen Studie, so geht gegenwärtig die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Ungeachtet der Frage, was dies für gesundheitliche Folgen haben kann, ist zu fragen, was eigentlich rechtlich erlaubt ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. Was ist arbeitsrechtlich erlaubt? Was passiert, wenn ich trotz einer vorliegenden Krankschreibung einen Arbeitsunfall erleide? Bin ich dann versichert?

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Krankenkasse muss Cannabis zur Behandlung einer Alkoholsucht nicht bezahlen

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis besteht daher nicht. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

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Krankenversicherung muss querschnittsgelähmten Versicherten Handbike zahlen

Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 05.08.2021, Az.: L 1 KR 65/20.

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EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall


Eine 1968 geborene Versicherte erkrankte im Mai 2011 an einer EHEC-Infektion und musste in der Folge intensivpflichtig stationär behandelt werden. Der EHEC-Erreger war mit hoher Wahrscheinlichkeit über aus Ägypten bezogenen Bockshornkleesamen nach Deutschland in einen Gartenbetrieb gelangt. Die Sprossen wurden auch an die Kantine des Betriebs geliefert, in welchem die versicherte Frau aus Frankfurt am Main als Wirtschaftsprüferin beschäftigt ist. Die Versicherten beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führt, stellt einen Unfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die Erkrankung ist jedoch nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Bei einer Versicherten, die sich mit dem EHEC-Erreger infiziert hat, ist dies nicht mit dem erforderlichen Vollbeweis nachgewiesen. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründe keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, für die kein Unfallversicherungsschutz bestehe. Dies entschied am 26.01.2021 der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 3 U 131/18.

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Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Suizids am Bahnhof. Die Unfallversicherung greift.

Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen.

Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam.

Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der mittlerweile voll erwerbsgeminderte Versicherte aus dem Wetteraukreis beantragte gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn die Anerkennung als Arbeitsunfall.

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Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.

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