Ein Sturz in einem Hotelzimmer während einer Dienstreise ist nicht zwingend ein Arbeitsunfall
Der Sturz in einem Hotelzimmer während einer Dienstreise ist dann kein Arbeitsunfall (im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung), wenn sich der Unfall bei einer privaten Tätigkeit ereignet.
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Kategorie: Sozialrecht