Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck
Immer häufiger berichten erkrankte Versicherte, dass sie einen Anruf von ihrer Krankenkasse erhalten. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Häufiger erfolgt dann ein Anruf von der eigenen Krankenversicherung, der unangenehme Fragen aufwirft. Es wird z.B. nach gefragt, warum man denn krank ist oder wann man denkt, wieder arbeiten zu können. Auch wird gerne geraten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Anrufe sollten deutlich unterbunden werden.
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Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG zulässig?
Der zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage der formellen Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung befasst. Bei dem anhängigen Rechtsstreit ging der Kläger gegen Beitragserhöhungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013 vor, die sein privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte. Als Begründung trug er vor, dass die von der Beklagten nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (hier noch § 12b VAG a.F.) notwenige Unabhängigkeit des bestellten Treuhänders, der gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG der Prämienerhöhung zugestimmt hatte, fehle. Die Vorinstanzen hatten die Unwirksamkeit der Anpassungen festgestellt und die Beklagte auch zur Rückzahlung der vom Kläger zunächst gezahlten Erhöhungsbeträge verurteilt.
BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17
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Ungerechtfertigte Leibesvisitation gilt als Arbeitsunfall
Eine polizeilich veranlasste Maßnahme unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
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Kinderschrei in das Ohr einer Erzieherin - kein Arbeitsunfall
Eine Erzieherin gibt an, Ohrgeräusche zu haben, da ihr ein Kind in das Ohr geschrien habe. Kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Ein Sturz in einem Hotelzimmer während einer Dienstreise ist nicht zwingend ein Arbeitsunfall
Der Sturz in einem Hotelzimmer während einer Dienstreise ist dann kein Arbeitsunfall (im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung), wenn sich der Unfall bei einer privaten Tätigkeit ereignet.
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Kosten einer Begleitperson während einer stationären Maßnahme werden nicht zwingend von der Krankenkasse übernommen
Die Kosten einer Begleitperson während einer Frührehabilitationsmaßnahme werden nicht zwingend von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 1 KR 339/17 vom 14.03.2018; Vorinstanz SG Köln, Az.: S 9 KR 388/15 vom 10.05.2017
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