Rückforderung von Arbeitslosengeld I kann bei Unterschreitung des Existenzminimums unbillig sein
Das Sozialgericht Duisburg hat per Gerichtsbeschluss vom 22.07.2021 (Az.: S 16 AL 53/18) entschieden, dass die Einziehung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Arbeitslosengeld I sachlich unbillig sein kann, wenn der Leistungsbezieher dadurch im Bewilligungszeitraum unter das Existenzminimum fällt. Das Gericht machte deutlich, dass es nicht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entspricht, dass derjenige, der sich um die Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, hierfür auch noch bestraft werden soll.
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Kategorie: Sozialrecht