Kategorie: Sozialrecht

Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?

Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso härter trifft es die Versicherten, wenn sie plötzlich von ihrer Krankenversicherung die Aufforderung erhalten, einen Reha Antrag (Antrag auf Leistung zur Teilhabe; Rehabilitationsantrag) zu stellen. Darf die Krankenversicherung das?

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Zahlungen einer privaten Unfallrente mindern die Opferentschädigungsleistung nicht

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10.6.2021 entschieden (Az.: B 9 V 1/20 R): Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung. Dies aber nur dann, wenn die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde.

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft - was nun?

Ein Arbeitnehmer, der einer Erkrankung unterliegt, hat zunächst gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese erfolgt für die Dauer von 6 Wochen. Sollte die Erkrankung sodann noch immer bestehen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 € pro Tag (Grenzwert 2021) begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Was passiert jedoch dann?

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Bei dauerhaften Haarverlust ist eine Echthaarperücke wirtschaftlich günstiger

Die Klägerin leidet an einem dauerhaften Haarverlust und wurde von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kunsthaarperücke versorgt. Sie wollte aber eine Echthaarperücke tragen und beantragte die Kostenübernahme dafür bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Dresden (Gerichtsbescheid vom 18.02.2021, Az.: S 18 KR 304/18).

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.

Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Muss das Jobcenter die Kosten für FFP2-Masken bezahlen?

Das Sozialgericht Karlsruhe war in seiner Entscheidung vom 11.02.2021 (Beschluss, Az.: S 12 AS 213/21 ER) davon ausgegangen, dass das Jobcenter die von dem Antragsteller beantragten Mehrbedarfskosten für die Anschaffung von FFP2-Masken in Höhe von 129.- € tragen müsse. Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe entschied, dass es sich hierbei für einen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II um einen pandemiebedingten Mehrbedarf für die Nutzung von 20 FFP2-Masken wöchentlich um eine Sachleistung, hilfsweise um eine Geldleistung unter Ansatz von 1,50 € pro Maske, handele.

Mehr dazu

Kategorie: Sozialrecht

Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens eines Fahrlehrers: Er gilt als abhängig beschäftigt. Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 06.05.2020. Die Umstände, dass der klagende Fahrlehrer eigene Fahrschulfahrzeuge genutzt, deren Betriebskosten selbst übernommen und daher ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe, führen nicht zu einer Selbständigkeit. Er ist bei der Fahrschule abhängig beschäftigt gewesen.

Mehr dazu