Elternunterhalt: Immobilien-Finanzierung ist zu berücksichtigen
Die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims ist bei der Berechnung von Elternunterhalt zu berücksichtigen. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind mindestens bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abziehbar.
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Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht