Ungerechtfertigte Leibesvisitation gilt als Arbeitsunfall
Eine polizeilich veranlasste Maßnahme unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Eine polizeilich veranlasste Maßnahme unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Kategorie: Sozialrecht
Eine Erzieherin gibt an, Ohrgeräusche zu haben, da ihr ein Kind in das Ohr geschrien habe. Kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Der Sturz in einem Hotelzimmer während einer Dienstreise ist dann kein Arbeitsunfall (im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung), wenn sich der Unfall bei einer privaten Tätigkeit ereignet.
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Kategorie: Sozialrecht