Kategorie: Sozialrecht

Bei dauerhaften Haarverlust ist eine Echthaarperücke wirtschaftlich günstiger

Die Klägerin leidet an einem dauerhaften Haarverlust und wurde von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kunsthaarperücke versorgt. Sie wollte aber eine Echthaarperücke tragen und beantragte die Kostenübernahme dafür bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Dresden (Gerichtsbescheid vom 18.02.2021, Az.: S 18 KR 304/18).

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Kategorie: Sozialrecht

Neue Urteile: Krankengeld auch bei verspäteter Krankmeldung

Bisher führte bei Beschäftigten eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) lediglich zu einem kurzfristigen Wegfall des Krankengeldanspruchs. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vom Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, konnte dagegen nach der bis zum 10.05.2019 gültigen Rechtslage der Anspruch auf Krankengeld langfristig entfallen, wenn die AU wenige Tage zu spät festgestellt wurde.
Ab dem 11.05.2019 gilt die neue Fassung des § 46 Satz 3 SGB V. Nach der nunmehr gültigen Fassung bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere AU wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V

Laut § 27 SGB V ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden Teil der Krankenbehandlung. Die Beschwerden eines schwerstkranken Patienten bzw. eines Sterbenden sind meist auf eine Krankheit zurückzuführen. Das ärztliche Handeln steht im Vordergrund. Es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Palliativversorgung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie in der allgemeinen Krankenhausbehandlung erfolgt und von einer spezialisierten Versorgung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, die auf Palliativstationen in Krankenhäusern oder durch spezialisierte Leistungserbringer in der häuslichen Umgebung erbracht wird.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege

§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.

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Kategorie: Sozialrecht

Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck

Immer häufiger berichten erkrankte Versicherte, dass sie einen Anruf von ihrer Krankenkasse erhalten. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Häufiger erfolgt dann ein Anruf von der eigenen Krankenversicherung, der unangenehme Fragen aufwirft. Es wird z.B. nach gefragt, warum man denn krank ist oder wann man denkt, wieder arbeiten zu können. Auch wird gerne geraten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Anrufe sollten deutlich unterbunden werden.  

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Kategorie: Arbeitsrecht, Sozialrecht

Trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung - Krankenkasse muss Krankengeld zahlen

Wenn der Arzt die AU-Bescheinigung nicht dem Versicherten aushändigt, muss die Krankenkasse auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn diese zu spät bei ihr eingeht.

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Kategorie: Sozialrecht

Kinderschrei in das Ohr einer Erzieherin - kein Arbeitsunfall

Eine Erzieherin gibt an, Ohrgeräusche zu haben, da ihr ein Kind in das Ohr geschrien habe. Kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Kategorie: Sozialrecht

Kosten einer Begleitperson während einer stationären Maßnahme werden nicht zwingend von der Krankenkasse übernommen

Die Kosten einer Begleitperson während einer Frührehabilitationsmaßnahme werden nicht zwingend von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 1 KR 339/17 vom 14.03.2018; Vorinstanz SG Köln, Az.: S 9 KR 388/15 vom 10.05.2017

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