Kinderschrei in das Ohr einer Erzieherin - kein Arbeitsunfall
Eine Erzieherin gibt an, Ohrgeräusche zu haben, da ihr ein Kind in das Ohr geschrien habe. Kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Die Kosten einer Begleitperson während einer Frührehabilitationsmaßnahme werden nicht zwingend von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 1 KR 339/17 vom 14.03.2018; Vorinstanz SG Köln, Az.: S 9 KR 388/15 vom 10.05.2017
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