Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck
Immer häufiger berichten erkrankte Versicherte, dass sie einen Anruf von ihrer Krankenkasse erhalten. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Häufiger erfolgt dann ein Anruf von der eigenen Krankenversicherung, der unangenehme Fragen aufwirft. Es wird z.B. nach gefragt, warum man denn krank ist oder wann man denkt, wieder arbeiten zu können. Auch wird gerne geraten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Anrufe sollten deutlich unterbunden werden.
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Kategorie: Sozialrecht