Krankenversicherung muss querschnittsgelähmten Versicherten Handbike zahlen
Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 05.08.2021, Az.: L 1 KR 65/20.
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Kategorie: Sozialrecht