Ich habe einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Lesen Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung, die sich in der Regel im Bescheid findet. Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden oder Sie gehen zur Behörde und tragen ihn mündlich vor.
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Kategorie: Sozialrecht