Kategorie: Sozialrecht

Ich habe einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?

Wenn Sie mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Lesen Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung, die sich in der Regel im Bescheid findet. Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden oder Sie gehen zur Behörde und tragen ihn mündlich vor.

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Kategorie: Sozialrecht

Ein Taschengeld in Höhe von 50.- € ist nicht auf Hartz 4 anzurechnen

Die Klage eines 24-jährigen Mannes gegen das Jobcenter wegen der Berücksichtigung von Taschengeld in Höhe von 50,00 € war erfolgreich.

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Kategorie: Sozialrecht

Bundessozialgericht erkennt Laktoseintoleranz als Erkrankung an

Ein Hoffnungsschimmer am Horizont für Betroffene der Laktoseintoleranz. BSG erkennt Laktoseintoleranz als Erkrankung an. 

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