Fitnesstrainer als freier Mitarbeiter - eine teure Fehleinschätzung
"Landessozialgericht Bayern präzisiert Entscheidung zu Sozialversicherungspflicht von Fitnessstudio-Kursleitern"
In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Bayern die Bedingungen für die Beschäftigung von Kursleitern in Fitnessstudios klargestellt. Diese werden häufig als freie Mitarbeiter geführt, was jedoch unter bestimmten Umständen für das Studio zu einer teuren Fehleinschätzung werden kann. In dem vorliegenden Fall ging es um ein Fitnessstudio, das mehrere Trainer als freie Mitarbeiter beschäftigte, um Kurse in seinen Räumlichkeiten anzubieten. Diese Trainer stellten dem Studio Rechnungen entsprechend den vereinbarten Stunden- oder Minutensätzen.
Mehr dazu
Kategorie: Sozialrecht