Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck
Immer häufiger berichten erkrankte Versicherte, dass sie einen Anruf von ihrer Krankenkasse erhalten. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Häufiger erfolgt dann ein Anruf von der eigenen Krankenversicherung, der unangenehme Fragen aufwirft. Es wird z.B. nach gefragt, warum man denn krank ist oder wann man denkt, wieder arbeiten zu können. Auch wird gerne geraten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Anrufe sollten deutlich unterbunden werden.
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Jobcenter muss Kosten für Corona-Test nicht zahlen
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil (Az.: S 16 AS 373/20) entschieden, dass das Jobcenter die Kosten von rund 200.- € für einen Corona-Test (Covid-19/SARS-CoV-2) nicht übernehmen muss. Veröffentlicht wurde das Urteil am 15.04.2020. Es unterliegt noch nicht der Rechtskraft.
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Grundsicherung beantragen. Jetzt!
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind schon jetzt beachtlich. Das betrifft nicht nur die Selbständigen und die Freiberufler, sondern auch die von der Kurzarbeit betoffenen Arbeitnehmer. Es ist daher ratsam und zum Teil zwingend notwenig, nun die Grundsicherung nach dem SGB II zu beantragen. Die Bundesregierung hat Sonderregelungen eingeführt, die zunächst für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 01.09.2020 gelten. Der Unterschied besteht darin, dass im Verhältnis zur sonstigen Rechtslage nahezu von der Vermögensprüfung abgesehen wird. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist und damit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht.
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Kurzarbeit: Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine sozialrechtliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Leistung nach dem SGB III kann beantragt und gewährt werden, wenn ein unvermeidbarer, vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Neben diesem Grund muss weiter zu erwarten sein, dass durch die Kurzarbeit die Arbeitsplätze zukünftig erhalten werden und somit eine Arbeitslosigkeit verhindert werden kann.
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Corona-Infektion: Arbeitsunfall, Berufskrankheit - greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein, wenn ich mich mit COVID 19 (Coronavirus SARS CoV-2) infiziert habe? Diese Frage hat sich bisher bei Infektionen mit HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, EHEC und anderen Erregern gestellt. Nun wird diese Frage in Zukunft auch im Hinblick auf COVID 19 (Coronavirus SARS CoV-2) zu beantworten sein.
Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicherzustellenstellen. Außerdem gilt es, den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch die Zahlung von Verletztenrenten oder Abfindungen zu sichern. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert. Dabei können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden.
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Kategorie: Sozialrecht, Steuerrecht
Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!
Die Bundesregierung will Eltern unterstützen, die wegen der gegenwärtigen Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind. Hier kann ein Antrag auf Kindergeldzuschuss (auch Kinderzuschlag genannt) gestellt werden. Ab dem 01.04.2020 soll wegen der Corona-Krise der Notfall-Kinderzuschlag gelten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185.- € pro Kind. Natürlich können auch Alleinerziehende den Antrag stellen, die z.B. Unterhaltsvorschuss beziehen.
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Ich habe einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Lesen Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung, die sich in der Regel im Bescheid findet. Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden oder Sie gehen zur Behörde und tragen ihn mündlich vor.
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Neues zum Elternunterhalt: Angehörigen-Entlastungsgesetz
Betroffene, die gegenwärtig Unterhalt an Ihre Eltern zahlen, stehen vor der Frage, ob sie die Zahlungen einfach zum 01.01.2020 einstellen können. Immerhin trete ja zum 01.01.2020 das Angehören-Entlastungsgesetz in Kraft und das Thema Elternunterhalt sei somit vom Tisch. Ganz so einfach ist es leider noch nicht...
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Kategorie: Sozialrecht