Wann endet für Selbständige die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung?

Wann endet für Selbständige die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung?

Versicherungsfreiheit ab Erreichen der Regelaltersgrenze

 

Das Sozialgericht hat die Argumentation der Agentur für Arbeit bestätigt und die Klage der Klägerin abgewiesen. Es wurde von dem Sozialgericht Frankfurt am Main ausgeführt, dass der Ausdruck "Lebensjahr" in der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung dahingehend ausgelegt werden sollte, dass das Versicherungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, was den Anspruch auf Regelaltersrente begründet. Das Wort "Lebensjahr" wurde als fehlerhafte Formulierung seitens des Gesetzgebers angesehen, da es bei Personen, die den schrittweisen Anstieg der Regelaltersgrenze betreffen (Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963), zu einer Diskrepanz zwischen dem Versicherungsverhältnis und dem Anspruch auf Regelaltersrente führt. Das Sozialgericht betonte jedoch, dass das Ziel der gesetzlichen Regelung darin besteht, das Versicherungsverhältnis zu beenden, wenn ein Wechsel zum Rentensystem erfolgt. Frühere Bestimmungen sahen vor, dass die Versicherungsfreiheit mit Erreichen des 65. Lebensjahres eintritt. Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab dem 1. Januar 2008 hätte die Vorschrift angepasst werden müssen. Der Gesetzgeber hatte jedoch keine inhaltlichen Änderungen beabsichtigt. Personen, die das Lebensalter erreichen, das einen Anspruch auf Regelaltersrente begründet, werden ab diesem Zeitpunkt nicht länger von der Arbeitslosenversicherung geschützt, sondern in die gesetzliche Rentenversicherung integriert.

 

Expertentipp

Wenn Sie mit einer Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind, so legen Sie zwingend Widerspruch ein. Nur so sichern Sie Ihre Rechtsposition.

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde.

Fehlt bei dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Es ist Sorge dafür zu tragen, dass der Widerspruch fristgerecht bei der Behörde eingeht. Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang bei der Behörde auch belegen können. Wenn Sie Ihren Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde abgeben, lassen Sie sich den Empfang quittieren. Bei einem zur Niederschrift der Behörde eingelegten Widerspruch lassen Sie sich eine Kopie der Niederschrift geben.

Ebenso sieht das Gesetz vor, dass Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben können. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet. Außerdem müssen Sie bei der Einlegung des Widerspruchs die speziellen Vorschriften über die elektronische Kommunikation mit Behörden beachten.

Eine einfache E-Mail genügt nicht der Schriftform!

Ein Muster für einen Widerspruch finden Sie in unserem Download-Bereich.

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Diesen Artikel Teilen:

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

In dieser Übersicht können Sie einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name VG Wort
Technischer Name vg-wort
Anbieter VG Wort
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://www.vgwort.de/datenschutz.html
Zweck Das Cookie der VG Wort hilft die Kopierwahrscheinlichkeit unserer Texte zu ermitteln und stellt die Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen sicher. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Erlaubt
Gruppe
Name
Technischer Name
Anbieter
Ablauf in Tagen
Datenschutz
Zweck
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gl_UA_63822172_1
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Website Analyse nach Benutzerdaten (Analyse der Besucher)
Erlaubt
Name Google Maps
Technischer Name gtag_map
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Anzeige einer Google Maps Karte
Erlaubt
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt