Der rechtsirrende Mieter verliert sein Minderungsrecht nicht

Der rechtsirrende Mieter verliert sein Minderungsrecht nicht

Unwissenheit rettet dem Mieter das Minderungsrecht

 

Das Landgericht hingegen entschied, dass ein Rückzahlungsanspruch nicht an § 814 BGB scheitert. Die Mieter hätten nicht gewusst, dass sie aufgrund des Mangels die Miete nicht in voller Höhe schulden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte die Auffassung des Landgerichts und stellte fest, dass die Rückforderung der überzahlten Miete nicht ausgeschlossen ist. Gemäß § 814 BGB ist eine Rückforderung einer nicht geschuldeten Leistung nur dann ausgeschlossen, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet. Mit anderen Worten, der Leistende muss aus diesen Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben.

Im vorliegenden Fall wussten die Mieter nicht, dass sie aufgrund des Mangels die Miete nicht in voller Höhe schuldeten. Sie gingen davon aus, dass eine Mietminderung nur möglich sei, wenn der Vermieter sein Einverständnis dazu erklärt. Diese Vorstellung war jedoch rechtlich nicht korrekt. Tatsächlich tritt eine Mietminderung kraft Gesetzes ein, wenn ein Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindert oder aufhebt und der dem Vermieter angezeigt worden ist. Da die Mieter eine fehlerhafte rechtliche Vorstellung hatten, dass eine Mietminderung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich sei, haben sie nicht die für die positive Kenntnis der Nichtschuld im Sinne von § 814 BGB erforderlichen zutreffenden rechtlichen Schlüsse gezogen. Daher war die Rückforderung der überzahlten Miete rechtlich zulässig.

Diesen Artikel Teilen:

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

In dieser Übersicht können Sie einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name VG Wort
Technischer Name vg-wort
Anbieter VG Wort
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://www.vgwort.de/datenschutz.html
Zweck Das Cookie der VG Wort hilft die Kopierwahrscheinlichkeit unserer Texte zu ermitteln und stellt die Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen sicher. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Erlaubt
Gruppe
Name
Technischer Name
Anbieter
Ablauf in Tagen
Datenschutz
Zweck
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gl_UA_63822172_1
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Website Analyse nach Benutzerdaten (Analyse der Besucher)
Erlaubt
Name Google Maps
Technischer Name gtag_map
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Anzeige einer Google Maps Karte
Erlaubt
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt