Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!

Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!

Kindergeldzuschlag, Kinderzuschuss, Notfall-Kinderzuschlag

 

Durch die Corona-Krise stehen viele Familien nicht nur vor organisatorischen, sondern insbesondere auch vor finanziellen Problemen. Die Schulen und Kitas sind geschlossen. Viele Eltern befinden sich im Home-Office oder können ihrer Arbeit nicht mehr vollständig nachgehen, da die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet ist. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat deshalb einen Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen gestartet.

Der Kinderzuschlag konnte bisher schon von Familien mit geringeren Einkommen beantragt werden, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Die letzte Änderung erfolgt zum 01.01.2010.

Bei der Beantragung des Kinderzuschlages mussten bisher die Eltern ihre Einkommensverhältnisse der letzten sechs Monate offenlegen. Das Durchschnittseinkommen wurde als Berechnungsgrundlage herangezogen. Für den Notfall-Kinderzuschlag soll dies entfallen. Lediglich das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung soll nun entscheidend sein. Diese Regelung soll befristet bis zum 30.09.2020 gelten.

Es ist zwingend anzuraten, den Notfall-Kinderzuschlag zu beantragen, wenn Einkommenseinbuße vorliegen. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185.- € zusätzlich bedeuten. Der Antrag kann online gestellt werden auf www.notfall-kiz.de.

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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