Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?
Der BGH stellt nun erneut fest: Eine Nachzahlung der Rückstände kann nur die fristlose Kündigung heilen - die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
Mit "Miete" meint das Gesetz die Brutto-Warmmiete. Sprich alle vertraglich vereinbarten Zahlungen wie die Kaltmiete, die Betriebskostenvorauszahlung und die Heizkostenvorauszahlung. Auch mit inbegriffen sind die Mieten für sonstige Räume und Garten, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages sind. Mögliche Zahlungsrückstände aus den Betriebskostenabrechnungen gehören hingegen nicht dazu.
Strittig war bisher die Frage, ob der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden kann. Denn immerhin hat der Mieter das Recht, die Rückstände zu begleichen und somit die Kündigung zu "heilen". Der BGH stellt nun erneut fest: Eine Nachzahlung der Rückstände kann nur die fristlose Kündigung heilen - die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
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