Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck

Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck

In keinem Fall sollte ein Rentenantrag gestellt oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, nur weil die Krankenkasse dies angeraten hat.

 

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung leisten. Die für eine Dauer von 6 Wochen (42 fortlaufende Kalendertage). Danach greift bei en Versicherten die Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Dieser Anspruch besteht für eine maximal Dauer von 78 Wochen. Einigen Krankenkasse ist dies zu lang und zu kostenintensiv. Die Versicherten berichten von unangenehmen Anrufen, die private Fragen beinhalten. Es wird gefragt, warum man denn arbeitsunfähig ist und wann man denn wohl wieder arbeiten gehen kann. Bei einigen Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burnout-) wird angeraten, doch lieber einen Rentenantrag zu stellen oder das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Diese Anrufe sind zwingend zu unterbinden. Machen Sie deutlich, dass eine Berechtigung zu solchen Anrufen nicht besteht. Die Krankenversicherungen dürfen solche Anrufe nicht tätigen und derartige Fragen stellen. Notieren Sie sich ggf. das Datum und die Uhrzeit des Anrufs, sowie den Namen des Mitarbeiters. Sodann kann eine Beschwerde gegen die Krankenkasse erfolgen.

In keinem Fall sollte ein Rentenantrag gestellt oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, nur weil die Krankenkasse dies angeraten hat. Auch nicht, wenn zu Unrecht damit gedroht wird, dass sonst das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird. Lassen Sie sich vor der Stellung eines Rentenantrages fachkundig beraten. Gleiches gilt für die Stellung eines Reha-Antrages, da dieser in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann. Natürlich ist ein fachkundige Beratung auch in Anspruch zu nehmen, bevor ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird.  

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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