Gasumlage vom Tisch

Rücklastschrift möglich

Diverse Versorger haben Sie mit Schreiben im August und September 2022 über die Preisanpassung informiert und ab Oktober 2022 die Erhöhung der Abschläge angekündigt. Dies ist nun nicht mehr rechtens. Die Versorger müssen Sie nach EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über die nun wieder neue Preisanpassung informieren. Da für die monatlichen Beitragserhebungen mehrere Tage Vorlauf erforderlich sind, dürfte es nicht mehr in jedem Fall gelungen sein, dies für den Monat Oktober 2022 wieder zu korrigieren. Spätestens zum November 2022 sollten die monatlichen Abschlagszahlungen aber wieder nach unten korrigiert sein. Falls nicht, können Sie eine erfolgte Lastschrift zurückgehen lassen.

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