"Fachanwalt für Opferrechte" gescheitert

"Fachanwalt für Opferrechte" gescheitert

Zwei Stimmen fehlten für die neue Fachanwaltschaft

Der "Fachanwalt für Opferrechte" ist gescheitert. Zahlreiche Anwälte und Anwältinnen haben sich mit Unterstützung des DAV (DeutscherAnwaltverein) für ihn eingesetzt. Zuspruch fand er bei Opferverbänden und der Politik. Seit dem 16. April 2016 ist klar: es wird ihn nicht geben. Den Fachanwalt für Opferrechte". Zurück bleiben Mandanten, die sich entscheiden müssen, von wem sie sich zukünftig vertreten lassen. 

Wer Opfer einer Straftat wird oder eine Unfall erleidet steht vor einer großen Problematik. Durch das Ereignis werden die Betroffenen in eine Situation versetzt, die sie alleine nicht bewältigen können. Neben die gesundheitlichen Folgen treten oft die finanziellen Einschränkungen oder Nöte. Nicht jeder Betroffene hat finanzielle Rücklagen, eine kulanten Arbeitgeber oder eine gute Absicherung durch eine Versicherung. Es können arbeitsrechtliche Probleme auftreten und Entschädigungsansprüche aus dem Sozialrecht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht entstehen. Wäre es nicht schön, hier einen Anwalt zu haben, der sich allen Teilbereichen gut auskennt und somit alleiniger Ansprechpartner sein kann? Ein Fachanwalt, der über die Kosten und Risiken beraten und aufklären kann - übergreifend über alle relevanten Rechtsgebiete?

Sicherlich ist es bisher so, dass die Fachanwaltschaften sich an den Rechtsgebieten orientieren. Das "Opferrecht" hingegen greift auf Teilbereiche unterschiedlicher Rechtsgebiete zu. Ein "Gemischtwarenladen". Aber ist dies für den Mandanten wirklich relevant oder ist für diesen die anwaltliche Versorgung "als "Komplettlösung" nicht wichtiger?

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