Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts verabschiedet

Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts verabschiedet

Reform des Namensrechts

 

Die Reform des Namensrechts zielt darauf ab, die Namenswahl für Ehepaare, Geschiedene und Kinder deutlich zu erleichtern und flexibler zu gestalten. Die wichtigsten Punkte der Reform sind wie folgt:

  1. Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder: Ehegatten können künftig einen aus beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen als Ehenamen führen, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Dieser Doppelname wird automatisch auch der Geburtsname der gemeinsamen Kinder.

  2. Doppelnamen für gemeinsame Kinder: Wenn Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, haben sie die Möglichkeit, für ihre gemeinsamen Kinder einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen zu wählen.

  3. Begrenzung von Doppelnamen: Doppelnamen dürfen nur aus zwei Einzelnamen zusammengesetzt sein, um endlose Namensketten zu verhindern.

  4. Übergangsregelung für verheiratete Paare: Bereits verheiratete Paare können von der Reform profitieren und innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen neuen Ehedoppelnamen bestimmen.

  5. Rückbenennung von Stiefkindern: Einbenannten Stiefkindern wird die Möglichkeit eingeräumt, ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, insbesondere wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird.

  6. Erweiterte Optionen für Scheidungskinder: Minderjährige Kinder können nach der Scheidung ihrer Eltern den Familiennamen des Elternteils, bei dem sie leben, übernehmen.

  7. Geschlechtsangepasste Familiennamen: In einigen Sprachen werden Familiennamen je nach Geschlecht unterschiedlich gebildet. Diese Anpassung soll auch in Deutschland möglich sein.

  8. Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption: Die bisher obligatorische Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption entfällt, und die adoptierte Person hat die Wahl zwischen verschiedenen Namensoptionen.

Die Reform wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, da IT-Anpassungen in den Standesämtern erforderlich sind. Zusätzlich wird die Reform durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz unterstützt, das es jedem Menschen ermöglicht, sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festzulegen und den Familiennamen entsprechend anzupassen.

Mit dieser Reform möchte die Bundesregierung das deutsche Namensrecht moderner, flexibler und gerechter gestalten und den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht werden. Die Reform respektiert jedoch die Würde des Namens und verhindert Namensverschmelzungen, wie sie in anderen Ländern vorkommen.

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