Beendet die Erwerbsminderungsrente automatisch das bestehende Arbeitsverhältnis?

Beendet die Erwerbsminderungsrente automatisch das bestehende Arbeitsverhältnis?

Antwort: Nein! Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel nicht automatisch bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente

Versicherte können bei der Rentenversicherung die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, wenn ihre berufliche Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen einschränkt ist. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung und einer teilweisen Erwerbsminderung. 

Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Liegt das Restleistungsvermögen zwar noch bei mindestens 3 Stunden täglich, jedoch nicht bei mindestens 6 Stunden täglich, dann liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Zu beachten ist: auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt werden, wenn der Arbeitsmarkt für die betroffenen Versicherten verschlossen ist. Hier spricht man von der sog. Arbeitsmarktrente. Daher ist es ratsam, bei der Deutschen Rentenversicherung nicht nur die volle Erwerbsminderung zu beantragen, sondern zugleich auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

Bei Versicherten, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, gilt noch eine weitere Besonderheit: für diese Versicherte kommt auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht. Dabei ist nicht das Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgebend ist, sondern das Leistungsvermögen im bisher von ihnen ausgeübten Beruf.

Wird die beantragte Erwerbsminderungsrente bewilligt, während das Arbeitsverhältnis noch besteht, stellt sich für die Betroffenen die grundlegende Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente automatisch beendet wird.

So ist es in der Regel jedoch nicht. Durch die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Damit der bestehen Arbeitsvertrag beendet wird, bedarf es einer Kündigung oder einer einvernehmlichen Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag. Zu beachten ist jedoch, dass es einige Arbeitsverträge gibt, die vertragliche Vereinbarungen darüber enthalten, was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Erwerbsminderungrente bewilligt bekommen hat. Gerade Tarifverträge sind davon häufig betroffen. Diese vertraglichen Vereinbarungen haben sodann Bestand. 

Es ist daher ratsam, zunächst den Arbeitsvertrag genau zu prüfen, bevor die Erwerbsminderungsrente beantragt wird. 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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