Adoptivkinder können doppelt erben

Adoptivkinder können doppelt erben

Adoption innerhalb der Verwandtschaft führt zu einem höheren Erbanteil des Adiptivkindes

 

Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin keine eigenen Kinder. Sie verstarb kinderlos und es existierte kein Testament. Dadurch galt die gesetzliche Erbfolge. Die nächsten Verwandten waren zwei Neffen und eine Nichte. Dies waren die Kinder ihrer bereits verstorbenen Schwestern.

Einer der Neffen beantragte den Erbschein. Zur Verwunderung des anderen Neffen und der Nichte, erhielt der beantragende Neffe nun einen Erbteil von zwei Vierteln und die beiden Anderen nur je ein Viertel.

Die sei so zutreffend, entschied das OLG Frankfurt, da der beantragende Neffe einen erhöhten Erbanspruch habe. Der Grund lag darin, dass der beantragende Neffe der Sohn der einen Schwester der Verstorbenen war. Diese verstarb frühzeitig. Nach ihrem Tod adoptierte die andere Schwester deren Sohn. Damit hatte der Antragsteller sowohl einen Erbteilsanspruch von einem Viertel von seiner verstorbenen leiblichen Mutter, als auch von seiner Adoptivmutter.

Normalerweise erlischt das bisherige Verwandtschaftsverhältnis nach einer Adoption, doch im Falle einer Adoption innerhalb einer Verwandtschaft zweiten oder dritten Grades zieht das Gesetz laut Gericht eine Ausnahme vor. Diese Ausnahme sei auch grundsätzlich im Erbrecht zu berücksichtigen.

Damit erhalten die Nichte und der zweite Neffe jeweils nur ein Viertel des gesetzlichen Erbteil. Deren Beschwerde hatte beim Oberlandesgericht Frankfurt keinen Erfolg.

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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