Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei Bereiche. Das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Wir sind nur im Bereich des Individualarbeitsrechts (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) tätig. Hier setzen wir sowohl die Rechte der Arbeitnehmer, als auch jene der Arbeitgeber durch.

Auch zeigt die Berufspraxis, dass die fachanwaltlichen Kenntnisse im Sozialrecht elementar für die Tätigkeit im Arbeitsrecht sind. Denn nahezu jede arbeitsrechtliche Regelung löst eine sozialrechtliche Konsequenz aus (z.B. Sperrfristen bei Bezug von Arbeitslosengeld durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Auswirkungen auf die Höhe der Rente bei einer Altersteilzeitregelung).

 

Die häufigsten Probleme im Arbeitsrecht sind:

- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Kündigung des Arbeitsvertrages
- Dauer der Probezeit
- Erhalt einer Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Sonderurlaub
- Dienstreisen
- Bereitschaftsdienst
- Wiedereingliederung
- Altersteilzeitregelung
- Abfindung
- schlechte Arbeitsbedingungen
- Arbeitsunfall
- Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft
- Mutterschutz
- Arbeitsunfähigkeit
- qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Sozialplan
- Kurzarbeit
- Kündigungsfristen
- Mobbing
- sexuelle Belästigung
- Freistellung
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- fristlose Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- Mindestlohn etc.