Kategorie: Prozessercht, Seniorenrecht, Sozialrecht

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Befangenheitsantrag

Gerade in sozialgerichtlichen Verfahren ist oft ein medizinisches Sachverständigengutachten notwendig. Dies z.B. bei der Frage, ob ein Grad der Behinderung gegeben ist, eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, eine spezielle medizinische Behandlung notwendig ist oder ob ein bestehender Gesundheitsschaden die Folge eines Unfall ist. Das zuständige Gericht ordnet mit dem sog. Beweisbeschluss sodann die Erstellung eines medizinischen Gutachtens an und bestimmt einen Sachverständigen (§106 SGG). Doch wann kann dieser befangen sein?

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die Ermittlung des Pflegegrades nach § 15 SGB XI

Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.

Das geänderte Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken. Deshalb basieren die Einstufungen der Pflegebedürftigkeit darauf, wie selbstständig Betroffene in ihrem Alltag noch sind – und nicht mehr nur auf den körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V

Laut § 27 SGB V ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden Teil der Krankenbehandlung. Die Beschwerden eines schwerstkranken Patienten bzw. eines Sterbenden sind meist auf eine Krankheit zurückzuführen. Das ärztliche Handeln steht im Vordergrund. Es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Palliativversorgung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie in der allgemeinen Krankenhausbehandlung erfolgt und von einer spezialisierten Versorgung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, die auf Palliativstationen in Krankenhäusern oder durch spezialisierte Leistungserbringer in der häuslichen Umgebung erbracht wird.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege

§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.

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Kategorie: Familienrecht, Seniorenrecht, Sozialrecht

Führt das Angehörigenentlastungsgesetz dazu, dass mehr Eltern ins Pflegeheim kommen?

Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und reformiert daher den kompletten Elternunterhalt. Führt dies in der Praxis nun dazu, dass mehr Eltern in ein Pflegeheim kommen? Die Frage ist berechtigt, denn zuvor gab es keine feste Einkommensgrenze, die bestimmt hat, ob die Kinder für die Eltern Elternunterhalt zahlen müssen. Die Elternunterhaltsberechnung wurde in individueller Form durchgeführt. Die Lebensverhältnisse des Kindes waren dabei entscheidend. Oft war erst nach einer anwaltlichen Berechnung klar, ob eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht oder nicht.  

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