Kategorie: Sozialrecht

Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.

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Kategorie: Sozialrecht

Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice

Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.

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Kategorie: Sozialrecht

Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.

Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.

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