Kategorie: Familienrecht

Wenn aus "unserer" Wohnung plötzlich "meine" Wohnung wird. Wer muss bei einer Trennung ausziehen?

Kommt es zur Trennung von Ehepaaren, so steht in der Regel die Frage im Raum: Wer zieht aus? Aus "unserer" Wohung wird oft ganz schnell "meine" Wohnung. Insbesondere dann, wenn es sich um das eigene Haus oder eine Eigentumswohung handelt. Aber muss immer automatisch der Ehegatte ausziehen, der nicht im Mietvertrag steht oder nicht auch Eigentümer ist?

Nein! Es gibt bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen, die zu berücksichtigen sind. Der Grundsatz besagt, dass keiner der Ehepartner den anderen zum Auszug aus der Ehewohnung zwingen kann, auch wenn einer von ihnen der Alleinmieter oder Alleineigentümer ist. Dies beruht darauf, dass jeder Ehepartner das gleiche Recht hat, in der Ehewohnung zu bleiben wie der andere. Selbst wenn die Trennung eingeleitet wurde oder beabsichtigt ist, bleibt die Wohnung weiterhin die Ehewohnung, da die Ehe rechtlich fortbesteht.

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Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Härteregelung für die ausgleichspflichtige Person in Fällen, in denen die im Versorgungsausgleich berechtigte Person verstirbt

Die §§ 37 und 38 VersAusglG gehören zu Härteregelungen, die die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs aufseiten der ausgleichspflichtigen Person beseitigen oder abmildern sollen. Im Falle des Todes der ausgleichsberechtigten Person kann die Kürzung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ausgesetzt oder geleistete Beitragszahlungen können zurückgezahlt werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person vor ihrem Tod selbst keine oder nur Leistungen für einen kurzen Zeitraum aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat.

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Kategorie: Familienrecht

Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.

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Kategorie: Familienrecht

Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht

Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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Kategorie: Familienrecht

Eheliches Umgangsrecht: Corona rechfertigt keine Abweichung vom gerichtlich geregelten Umgang

Das OLG Frankfurt am Main stellt in seiner Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 20.08.2020 klar, dass ein Elternteil vom gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie abweichen darf. Ursprung der Pressemitteilung ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.2020, Az.: 1 WF 102/20. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem 10-jährigen Kind per Beschluss geregelt. Zugunsten des Vaters bestand ein regelmäßiger Wochenendumgang sowie ein Ferienumgang mit dem bei der Mutter wohnenden Kind. Zu Beginn der Corona Pandemie im März 2020 teilte die Kindsmutter dem Vater mit, dass sie den direkten Umgang mit dem Kind untersage, da die Großeltern des Kindes gemeinsam mit ihr in einem Haus leben. Die Großeltern gehören zur Risikogruppe. der Vater könne das Kind über den Balkon sehen und mit ihm telefonieren. Das OLG Frankfurt am Main teilte die der Kindsmutter nicht.

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Kategorie: Familienrecht

Wegfall des Trennungsunterhaltsanspruchs bei dem Vorliegen einer neuen Lebensgemeinschaft

Erfolgt die Trennung der Ehegattten, so besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wird dieser verwirkt, wenn von dem unterhaltsberchtigten Ehegatten eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen wird? Generell kann wegen grober Unbilligkeit eine Beschränkung oder sogar vollständige Versagung des Trennungsunterhaltsanspruchs erfolgen. Dies kommt dann in Betracht, wenn die neue Lebensgemeinschaft verfestigt ist. Die Familiengerichte gehen davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft erst nach zwei bis drei Jahren verfestigt ist. Bis dahin bleibt der Trennungsunterhaltsanspruch bestehen. Das OLG Brandenburg entschied nun am 22.06.2020 (Az.: 9 UF 254/19), dass eine neue Partnerschaft, die nicht durch das Zusammenleben und gemeinsamte Wirtschaften geprägt ist, nicht nach zwei oder drei Jahren verfestigt ist, sondern erst nach fünf Jahren.

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Kategorie: Familienrecht

Trennungsunterhalt auch bei Scheinehe

Das OLG Frankfurt am Main folgt der Linie des BGH und sagt: Für den Trennungsunterhalt ist es nicht erheblich, dass die Ehepartner zusammen gewohnt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Demnach muss ein Trennungsunterhalt auch bei Scheinehen gezahlt werden.

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Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Kann ein Versorgungsausgleich "rückgängig" gemacht werden?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens auch der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche werden zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Jener Ehepartner, der während der Ehezeit die höheren Versorgungsansprüche erworben und Ansprüche an den geschiedenen Ehepartner abgegeben hat, sollte die nachfolgenden Besonderheiten beachten und ggf. prüfen lassen.

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