Kategorie: Familienrecht

Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat im Beschluss vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19 entschieden, dass auch die ehemalige Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern hat.

Die Beteiligten des familienrechtlichen Verfahrens waren durch eine Lebenspartnerschaft verbunden. Die verpartnerten Frauen hatte den gemeinsamen Wunsch, zusammen Kinder zu bekommen. Im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinseminationen bekam die Kindesmutter zwei Söhne, die nach der Trennung der beiden Lebenspartnerinnen bei ihr verblieben. Nachdem zunächst Umgangskontakte zwischen den Kindern und der anderen Lebenspartnerin stattfanden, kam es zu Konflikten und zur Ablehnung des Umgangs durch die Kindesmutter.

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