Kategorie: Sozialrecht, Steuerrecht

Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!

Die Bundesregierung will Eltern unterstützen, die wegen der gegenwärtigen Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind. Hier kann ein Antrag auf Kindergeldzuschuss (auch Kinderzuschlag genannt) gestellt werden. Ab dem 01.04.2020 soll wegen der Corona-Krise der Notfall-Kinderzuschlag gelten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185.- € pro Kind. Natürlich können auch Alleinerziehende den Antrag stellen, die z.B. Unterhaltsvorschuss beziehen.

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Kategorie: Steuerrecht

01.07.2019: Erhöhung des Kindergeldes

Die Familienkassen bezahlen ab dem 01.07.2019 nun für das 1. und 2. Kind nun monatlich 204.- € (zuvor 194.- €), für das 3. Kind nun monatlich 210.- € (zuvor 200.- €) und für das 4. und jedes weitere Kind nun monatlich 235.- € (zuvor 225.- €). 

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