Kategorie: Mietrecht

Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?

Der Vermieter kann außerordentlich "fristlos" kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. So bestimmt es § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Mehr dazu

Kategorie: Arbeitsrecht

Kündigung noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses möglich?

Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob ein Arbeitsvertrag gekündigt werden kann, obwohl die Tätigkeit überhaupt noch nicht aufgenommen wurde. Ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht sind in der Regel nicht gegeben. 

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

BGH stellt klar: Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden

Das Landgericht Berlin hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, dass eine hilfsweise ordentliche Kündigung von vornherein keine Wirkung entfalten könne, wenn doch eine fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen worden sein. Denn immerhin beende ja die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort - und ohne Mietverhältnis könne eine weitere ordentliche Kündigung keinerlei Wirkung entfalte. 

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

Mietrecht: Erleichterte Kündigung des Vermieters, § 573a BGB

Der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der "erleichterten Kündigung des Vermieters" eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude präzisiert.

Mehr dazu