Kategorie: Sozialrecht

Das Versorgungsamt senkt meinen GdB ab. Zu Recht?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl, die die Schwere einer Behinderung eines Menschen beschreibt. Man gilt als schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Dieser GdB wird auf Antrag des Betroffenen festgestellt und bewertet die Auswirkungen verschiedener Beeinträchtigungen im Bereich von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Der Antrag auf Feststellung des GdB muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden und erfordert Angaben zur Person sowie zu Gesundheitsstörungen, ärztlichen Behandlungen und anderen relevanten Informationen.

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Kategorie: Sozialrecht

Merkzeichen RF wirklich nur dann, wenn man dauerhaft "ans Haus" gebunden ist?

Im Schwerbehindertenrecht gibt es neben den doch bekannteren Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, und Gl noch das Merkzeichen 'RF' - (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) bzw. ab dem 1. Januar 2013 die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht. Anspruchsgrundlage für die Feststellung ist § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Nach § 69 Abs. 4 SGB IX stellt die zuständige Behörde neben einer Behinderung auch gesundheitliche Merkmale fest, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sind. Hierzu gehören auch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

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