Kategorie: Sozialrecht

Mein Lebensgefährte wird pflegebedürftig. Muss ich für die Heimkosten aufkommen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Wird ein Lebensgefährte pflegebedürftig und es entstehen Heimkosten, so stellt sich die Frage, wer für diese Heimkosten aufkommen muss. Welches Vermögen muss eingesetzt werden? Nur das Vermögen meines Lebensgefährten oder auch mein eigenes Vermögen? Die Konstellationen, die rund um Pflege- und Heimkosten entstehen, sind nicht immer leicht zu überblicken. Hier kreuzen sich zum Teil die Anspruchsgrundlagen aus dem Familienrecht, dem Zivilrecht und dem Sozialrecht. Eine anwaltliche Beratung ist anzuraten. Auch präventiv.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht

Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht

Betreuungsunterhalt: der Unterhalt der unverheirateten Eltern

Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sind gängige Begriffe und meist bekannt. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob auch unverheiratete Eltern Anspruch auf Unterhalt haben, wenn die Trennung erfolgt und ein gemeinsames Kind vorhanden ist. § 1615l BGB regelt den Unterhalt von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht

Trennungsunterhalt auch bei Scheinehe

Das OLG Frankfurt am Main folgt der Linie des BGH und sagt: Für den Trennungsunterhalt ist es nicht erheblich, dass die Ehepartner zusammen gewohnt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Demnach muss ein Trennungsunterhalt auch bei Scheinehen gezahlt werden.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht, Kanzlei, Sozialrecht

Verena Wenzel referierte zum Thema "Elternunterhalt"

BUTZBACH (be). Mit dem Vortrag „Pflege – Elternunterhalt – Neue gesetzliche Vorgaben/Veränderungen“ setzte die Nachbarschaftshilfe Butzbach am vergangenen Donnerstag die Reihe ihrer Veranstaltungen im zweiten Halbjahr des Jahres fort. Die Referentin Rechtsanwältin Verena Wenzel, Fachanwältin für Sozialrecht, konzentrierte sich in ihren Ausführungen dabei vor allem auf die Thematik „Elternunterhalt“. 

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht, Kanzlei, Sozialrecht

Vortrag zum Thema "Elternunterhalt"

VORTRAG — Rechtsanwältin Verena Wenzel spricht bei der Nachbarschaftshilfe über Finanzen in der Pflege. Am 22.11.2018 um 15 Uhr im Bürgerhaus Butzbach.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Elternunterhalt: Immobilien-Finanzierung ist zu berücksichtigen

Die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims ist bei der Berechnung von Elternunterhalt zu berücksichtigen. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind mindestens bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abziehbar. 

Mehr dazu