Streit um Nutzungsrecht der Ehewohnung bei Trennung
Im Fall einer Trennung ist es nicht immer üblich, dass ein Ehegatte selbstverständlich die gemeinsame Wohnung verläßt und auszieht. Oft wird darüber gestritten, wer in der Ehewohnung verbleibt und wer sich einen neuen Wohnsitz sucht.
Einige Partner möchten zunächst auf Abstand gehen und den Streit um die Ehewohnung vertagen. Doch Vorsicht! Nach sechs Monaten droht die Verwirkung des Überlassungsanspruchs!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2015, 9 UF 272/14, FamRZ 2015 S. 1498
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Kategorie: Familienrecht, Mietrecht