Muss das Jobcenter die Kosten für FFP2-Masken bezahlen?
Das Sozialgericht Karlsruhe war in seiner Entscheidung vom 11.02.2021 (Beschluss, Az.: S 12 AS 213/21 ER) davon ausgegangen, dass das Jobcenter die von dem Antragsteller beantragten Mehrbedarfskosten für die Anschaffung von FFP2-Masken in Höhe von 129.- € tragen müsse. Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe entschied, dass es sich hierbei für einen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II um einen pandemiebedingten Mehrbedarf für die Nutzung von 20 FFP2-Masken wöchentlich um eine Sachleistung, hilfsweise um eine Geldleistung unter Ansatz von 1,50 € pro Maske, handele.
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Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens eines Fahrlehrers: Er gilt als abhängig beschäftigt. Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 06.05.2020. Die Umstände, dass der klagende Fahrlehrer eigene Fahrschulfahrzeuge genutzt, deren Betriebskosten selbst übernommen und daher ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe, führen nicht zu einer Selbständigkeit. Er ist bei der Fahrschule abhängig beschäftigt gewesen.
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Neue Urteile: Krankengeld auch bei verspäteter Krankmeldung
Bisher führte bei Beschäftigten eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) lediglich zu einem kurzfristigen Wegfall des Krankengeldanspruchs. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vom Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, konnte dagegen nach der bis zum 10.05.2019 gültigen Rechtslage der Anspruch auf Krankengeld langfristig entfallen, wenn die AU wenige Tage zu spät festgestellt wurde.
Ab dem 11.05.2019 gilt die neue Fassung des § 46 Satz 3 SGB V. Nach der nunmehr gültigen Fassung bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere AU wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht
Die Ermittlung des Pflegegrades nach § 15 SGB XI
Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.
Das geänderte Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken. Deshalb basieren die Einstufungen der Pflegebedürftigkeit darauf, wie selbstständig Betroffene in ihrem Alltag noch sind – und nicht mehr nur auf den körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen.
Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V
Laut § 27 SGB V ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden Teil der Krankenbehandlung. Die Beschwerden eines schwerstkranken Patienten bzw. eines Sterbenden sind meist auf eine Krankheit zurückzuführen. Das ärztliche Handeln steht im Vordergrund. Es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Palliativversorgung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie in der allgemeinen Krankenhausbehandlung erfolgt und von einer spezialisierten Versorgung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, die auf Palliativstationen in Krankenhäusern oder durch spezialisierte Leistungserbringer in der häuslichen Umgebung erbracht wird.
Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht
Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.
Kategorie: Familienrecht, Seniorenrecht, Sozialrecht
Führt das Angehörigenentlastungsgesetz dazu, dass mehr Eltern ins Pflegeheim kommen?
Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und reformiert daher den kompletten Elternunterhalt. Führt dies in der Praxis nun dazu, dass mehr Eltern in ein Pflegeheim kommen? Die Frage ist berechtigt, denn zuvor gab es keine feste Einkommensgrenze, die bestimmt hat, ob die Kinder für die Eltern Elternunterhalt zahlen müssen. Die Elternunterhaltsberechnung wurde in individueller Form durchgeführt. Die Lebensverhältnisse des Kindes waren dabei entscheidend. Oft war erst nach einer anwaltlichen Berechnung klar, ob eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht oder nicht.
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Merkzeichen RF wirklich nur dann, wenn man dauerhaft "ans Haus" gebunden ist?
Im Schwerbehindertenrecht gibt es neben den doch bekannteren Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, und Gl noch das Merkzeichen 'RF' - (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) bzw. ab dem 1. Januar 2013 die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht. Anspruchsgrundlage für die Feststellung ist § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Nach § 69 Abs. 4 SGB IX stellt die zuständige Behörde neben einer Behinderung auch gesundheitliche Merkmale fest, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sind. Hierzu gehören auch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
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