Kategorie: Sozialrecht

Krankenkasse stellt die Zahlung von Krankengeld trotz Krankschreibung ein. Was ist zu tun?

Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso unerwarteter trifft es es die Versicherten, wenn die Krankenkasse plötzlich ankündigt, die Krankengeldzahlung einzustellen. Mit der Begründung, dass eine Arbeitsfähigkeit gegeben sei. Was ist zu tun?

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Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice

Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.

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Kategorie: Sozialrecht

Krankenkasse müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei homosexuellen Paaren nicht tragen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet die Kosten einer medizinischen Maßnahme zur Herbeiführen einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V zu tragen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Sonst handelt es ich nicht um eine Krankenbehandlung und damit nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. So entscheid das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 10.11.2021, Az.: B 1 KR 7/21 R.

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Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?

Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso härter trifft es die Versicherten, wenn sie plötzlich von ihrer Krankenversicherung die Aufforderung erhalten, einen Reha Antrag (Antrag auf Leistung zur Teilhabe; Rehabilitationsantrag) zu stellen. Darf die Krankenversicherung das?

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Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.

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Zahlungen einer privaten Unfallrente mindern die Opferentschädigungsleistung nicht

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10.6.2021 entschieden (Az.: B 9 V 1/20 R): Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung. Dies aber nur dann, wenn die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde.

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Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft - was nun?

Ein Arbeitnehmer, der einer Erkrankung unterliegt, hat zunächst gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese erfolgt für die Dauer von 6 Wochen. Sollte die Erkrankung sodann noch immer bestehen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 € pro Tag (Grenzwert 2021) begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Was passiert jedoch dann?

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Kategorie: Sozialrecht

Bei dauerhaften Haarverlust ist eine Echthaarperücke wirtschaftlich günstiger

Die Klägerin leidet an einem dauerhaften Haarverlust und wurde von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kunsthaarperücke versorgt. Sie wollte aber eine Echthaarperücke tragen und beantragte die Kostenübernahme dafür bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Dresden (Gerichtsbescheid vom 18.02.2021, Az.: S 18 KR 304/18).

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