Long COVID und die mangelnde Kostenübernahme der Krankenkasse
Kein Anspruch auf Behandlung von Long-Covid mit einer hyperbaren Sauerstofftherapie.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer hyperbaren Sauerstofftherapie zur Behandlung von LongCovid als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode.
Der 1969 geborene Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Er leidet an den Folgen einer Erkrankung mit dem Sars-CoV-2-Virus im März 2020 (anhaltende schmerzhafte Myalgien und kognitive Einschränkungen ohne fassbares neurologisches Korrelat). Bislang wurde der Kläger ambulant symptombezogen behandelt und befand sich außerdem in stationärer Reha- und Krankenhausbehandlung (März 2021 und April 2021) zur Verbesserung des Gesundheitszustandes.
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Kategorie: Sozialrecht