Das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen
In einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: L 11 AS 221/22) entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen erhebliche Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter nach sich ziehen kann – selbst wenn der Rückforderungsbetrag den Wert der Versicherungen übersteigt.
Der Fall betraf eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherung bezog. In ihren Anträgen verschwieg sie zwei Kapitallebensversicherungen im Gesamtwert von etwa 13.500 Euro.
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Kategorie: Sozialrecht