Krankenkasse muss Cannabis zur Behandlung einer Alkoholsucht nicht bezahlen
Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis besteht daher nicht. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Krankenversicherung muss querschnittsgelähmten Versicherten Handbike zahlen
Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 05.08.2021, Az.: L 1 KR 65/20.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall
Eine 1968 geborene Versicherte erkrankte im Mai 2011 an einer EHEC-Infektion und musste in der Folge intensivpflichtig stationär behandelt werden. Der EHEC-Erreger war mit hoher Wahrscheinlichkeit über aus Ägypten bezogenen Bockshornkleesamen nach Deutschland in einen Gartenbetrieb gelangt. Die Sprossen wurden auch an die Kantine des Betriebs geliefert, in welchem die versicherte Frau aus Frankfurt am Main als Wirtschaftsprüferin beschäftigt ist. Die Versicherten beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall.
Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führt, stellt einen Unfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die Erkrankung ist jedoch nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Bei einer Versicherten, die sich mit dem EHEC-Erreger infiziert hat, ist dies nicht mit dem erforderlichen Vollbeweis nachgewiesen. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründe keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, für die kein Unfallversicherungsschutz bestehe. Dies entschied am 26.01.2021 der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 3 U 131/18.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Suizids am Bahnhof. Die Unfallversicherung greift.
Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen.
Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam.
Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der mittlerweile voll erwerbsgeminderte Versicherte aus dem Wetteraukreis beantragte gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn die Anerkennung als Arbeitsunfall.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.
Mehr dazuKategorie: Familienrecht, Sozialrecht
Härteregelung für die ausgleichspflichtige Person in Fällen, in denen die im Versorgungsausgleich berechtigte Person verstirbt
Die §§ 37 und 38 VersAusglG gehören zu Härteregelungen, die die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs aufseiten der ausgleichspflichtigen Person beseitigen oder abmildern sollen. Im Falle des Todes der ausgleichsberechtigten Person kann die Kürzung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ausgesetzt oder geleistete Beitragszahlungen können zurückgezahlt werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person vor ihrem Tod selbst keine oder nur Leistungen für einen kurzen Zeitraum aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Kostenübernahme Psychotherapie, das massive Problem der gesetzlich Versicherten
Genau 33,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weisen aufs Jahr gerechnet eine oder mehrere klinisch bedeutsame psychische Störungen auf. Die höchsten Prävalenzen treten überraschenderweise bei jungen Leuten auf. Frauen sind von psychischen Erkrankungen geringfügig mehr betroffen als Männer. Dies entsprich fast 18 Millionen Betroffenen. Die bestehende Corona-Pandemie sind damit noch nicht erfasst. Weniger als ein Drittel dieser Betroffenen lassen sich ärztlich oder therapeutisch begleiten. Obwohl sich nur etwa 2,5 Millionen gesetzlich Versicherte behandeln lassen, besteht ein massiver Mangel an Therapieplätzen.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Ab 1. Juli 2022: Weniger Sanktionen im SGB II
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 die gesetzliche Neuregelung der SGB II-Leistungsminderung gefordert. Nunmehr wurde die Leistungsminderung bei Pflichtverletzungen neu geregelt. Dies als Zwischenschritt, bis die gesetzlichen Neuregelungen für das geplante Bürgergeld umgesetzt werden. Bei Pflichtverletzungen, wie beispielsweise der Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder Abbruch einer weiteren Weiterbildungsmaßnahme erfolgt die Aussetzung der Sanktionen für die Dauer eines Jahres. Meldeversäumnisse, wie beispielsweise das Nichterscheinen bei einem Beratungstermin im Jobcenter, können bei Wiederholung weiterhin Leistungsminderungen zur Folge haben. Die Sanktionen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jedoch auf 10 Prozent begrenzt. Die bisherige Möglichkeit, das Arbeitslosengeld zwei bei einer Pflichtverletzung um 30 % zu mindern, ist somit für die Dauer von einem Jahr aufgehoben worden.
Mehr dazu
Kategorie: Sozialrecht