Kategorie: Sozialrecht

Das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen

In einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: L 11 AS 221/22) entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen erhebliche Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter nach sich ziehen kann – selbst wenn der Rückforderungsbetrag den Wert der Versicherungen übersteigt.

Der Fall betraf eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherung bezog. In ihren Anträgen verschwieg sie zwei Kapitallebensversicherungen im Gesamtwert von etwa 13.500 Euro.

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Drastische Gewichtsreduzierung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung

Drastische Gewichtsabnahme führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Nach einer adipositas-chirurgischen Operation und erheblicher Gewichtsreduktion kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf hautstraffende Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Dies gilt bei überschüssigen Hautfalten nur dann, wenn schwerwiegende Hautprobleme oder eine erhebliche Entstellung vorliegen.

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Kategorie: Sozialrecht

Schwiegervater hilft bei Renovierung und verunfallt: kein Arbeitsunfall

Ein 51-jähriger Mann erlitt bei Renovierungsarbeiten in dem Haus seines Schwiegersohnes einen Unfall. Er beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Dagegen richtete sich die Klage, die vom Sozialgerichts Düsseldorf am 30.05.2023 abgewiesen wurde.

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Kategorie: Sozialrecht

Verletztenrente verschwiegen: Rentner muss mehr als 80.000.- € zurückzahlen

Das Hessische Landessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil klargestellt, dass Rentner, die eine Verletztenrente beziehen und diese bei der Beantragung ihrer Altersrente verschweigen, grob fahrlässig handeln. Was war geschehen? Der Versicherte erlitt im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall und bezieht seitdem eine Verletztenrente. Als er im Jahr 2009 eine Altersrente beantragte, verschwieg er jedoch den Bezug seiner Verletztenrente.

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Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhalten keine höhere Rente

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024, Az. L 2 R 36/23: Arbeitgeberbeiträge von berufstätigen Rentnern beeinflussen Rentenhöhe nicht

Das Hessische Landessozialgericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeberbeiträge, die von berufstätigen Rentnern gezahlt werden, sich nicht rentenerhöhend auswirken. In einem aktuellen Urteil wies der 2. Senat darauf hin, dass dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

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Kategorie: Sozialrecht

Drei neue BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht

Eine falsche Annahme der Selbstständigkeit kann sich als kostspielig erweisen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine genaue Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob ein Arbeitsverhältnis unter das Sozialversicherungsrecht fällt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts.

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Fitnesstrainer als freier Mitarbeiter - eine teure Fehleinschätzung

"Landessozialgericht Bayern präzisiert Entscheidung zu Sozialversicherungspflicht von Fitnessstudio-Kursleitern"

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Bayern die Bedingungen für die Beschäftigung von Kursleitern in Fitnessstudios klargestellt. Diese werden häufig als freie Mitarbeiter geführt, was jedoch unter bestimmten Umständen für das Studio zu einer teuren Fehleinschätzung werden kann. In dem vorliegenden Fall ging es um ein Fitnessstudio, das mehrere Trainer als freie Mitarbeiter beschäftigte, um Kurse in seinen Räumlichkeiten anzubieten. Diese Trainer stellten dem Studio Rechnungen entsprechend den vereinbarten Stunden- oder Minutensätzen.

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Das Versorgungsamt senkt meinen GdB ab. Zu Recht?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl, die die Schwere einer Behinderung eines Menschen beschreibt. Man gilt als schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Dieser GdB wird auf Antrag des Betroffenen festgestellt und bewertet die Auswirkungen verschiedener Beeinträchtigungen im Bereich von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Der Antrag auf Feststellung des GdB muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden und erfordert Angaben zur Person sowie zu Gesundheitsstörungen, ärztlichen Behandlungen und anderen relevanten Informationen.

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