Kategorie: Mietrecht

BGH: Die bloße Gefahr einer Schimmelbildung rechtfertigt keine Mietminderung

BGH Urteile v. 5.12.2018, Az. VIII ZR 271/17 und Az. VIII ZR 67/18)

Der BGH stellte in diesen Entscheidungen klar, dass nicht jeder Bauzustand, der theoretisch Schimmelbildung ermöglichen könnte, als Mangel einer Mietwohnung betrachtet wird, solange er den Bauvorschriften und Normen entspricht, die zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galten. Der BGH lehnte auch die Schaffung eines neuen Mangelbegriffs ab, der auf "Grundsätzen zeitgemäßen Wohnens" beruht, und verwies auf die Bedeutung der Einhaltung der damaligen technischen Normen.

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Kategorie: Mietrecht

Neues BGH-Urteil zum Thema "Mietpreisbremse"

Im Kontext der sogenannten Mietpreisbremse, die in Deutschland die Mietkosten reguliert, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 19.07.2023 (Az. VIII ZR 229/22) eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Fragestellung drehte sich darum, ob bei einer Neuvermietung eine Miete verlangt werden darf, die höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, wenn die vorherige Miete im Vormietverhältnis bereits höher war.

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Kategorie: Mietrecht

Vermieter bindet Mieter an bereitgestellten Kabelanschluss - rechtmäßig!

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. November 2021 (Az. I ZR 106/20) entschieden, dass Vereinbarungen in Mietverträgen über Wohnraum, welche Mieter während der gesamten Mietdauer an einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss binden, rechtmäßig sein. Die Klägerin im vorliegenen Fall war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, während die Beklagte Vermieterin von mehr als 120.000 Mietwohnungen war, von denen etwa 108.000 an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen waren.

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Kategorie: Mietrecht

Gasumlage vom Tisch

Ab dem 01.10.22 sollte eigentlich die sog. Gasbeschaffungsumlage gelten, was mit einer Preisanpassung gemäß § 26 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) verbunden gewesen wäre. Nun hat die Bundesregierung dies kurzfristig gestoppt und die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung angekündigt.

Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?

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Kategorie: Mietrecht

Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?

Der Vermieter kann außerordentlich "fristlos" kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. So bestimmt es § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

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Kategorie: Familienrecht, Mietrecht

Streit um Nutzungsrecht der Ehewohnung bei Trennung

Im Fall einer Trennung ist es nicht immer üblich, dass ein Ehegatte selbstverständlich die gemeinsame Wohnung verläßt und auszieht. Oft wird darüber gestritten, wer in der Ehewohnung verbleibt und wer sich einen neuen Wohnsitz sucht.

Einige Partner möchten zunächst auf Abstand gehen und den Streit um die Ehewohnung vertagen. Doch Vorsicht! Nach sechs Monaten droht die Verwirkung des Überlassungsanspruchs!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2015, 9 UF 272/14, FamRZ 2015 S. 1498

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Kategorie: Mietrecht

Vorsicht beim Kauf einer Immobilie: Neue Kündigungsbeschränkung ist wirksam. BGH beschäftigt sich mit "Münchener Modell"

Den meisten Vermietern und Eigentümern ist bekannt, dass bei der Aussprache einer ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, z.B. wegen dem Kündigungsgrund des Eigenbedarfs, die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Deren Länge ist in § 573c BGB gesetzlich definiert und beträgt maximal neun Monate. Hingegen weniger bekannt ist jedoch der Umstand, dass es eine weitere Kündigungsperrfrist gibt, welche in § 577a BGB definiert ist.

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Kategorie: Mietrecht

BGH stellt klar: Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden

Das Landgericht Berlin hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, dass eine hilfsweise ordentliche Kündigung von vornherein keine Wirkung entfalten könne, wenn doch eine fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen worden sein. Denn immerhin beende ja die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort - und ohne Mietverhältnis könne eine weitere ordentliche Kündigung keinerlei Wirkung entfalte. 

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