Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat im Beschluss vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19 entschieden, dass auch die ehemalige Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern hat.
Die Beteiligten des familienrechtlichen Verfahrens waren durch eine Lebenspartnerschaft verbunden. Die verpartnerten Frauen hatte den gemeinsamen Wunsch, zusammen Kinder zu bekommen. Im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinseminationen bekam die Kindesmutter zwei Söhne, die nach der Trennung der beiden Lebenspartnerinnen bei ihr verblieben. Nachdem zunächst Umgangskontakte zwischen den Kindern und der anderen Lebenspartnerin stattfanden, kam es zu Konflikten und zur Ablehnung des Umgangs durch die Kindesmutter.
Kategorie: Familienrecht
Adoption bei gleichgeschlechtlichen Ehen
Seit 2017 gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Die Eheleute einer homosexuellen Ehe haben in vielen Bereichen die gleichen Rechte wie die Eheleute einer heterosexuellen Ehe. so wurden z.B. die steuerlichen und erbrechtlichen Regelungen angepasst. Eine wirklichen Gleichstellung entspricht dies aber nicht. Ist die Ehe von homosexuellen Paaren eine Ehe zweiter Klasse? Im Hinblick auf die Elternrechte muss diese Frage wohl leider noch mit "Ja" beantwortet werden. Denn es ist gegenwärtig noch so, dass eine Mutter ihr Kind adoptieren muss. Nämlich dann, wenn ein Kind in einer homosexuellen Ehe zur Welt kommt.
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Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht
Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
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Eheliches Umgangsrecht: Corona rechfertigt keine Abweichung vom gerichtlich geregelten Umgang
Das OLG Frankfurt am Main stellt in seiner Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 20.08.2020 klar, dass ein Elternteil vom gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie abweichen darf. Ursprung der Pressemitteilung ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.2020, Az.: 1 WF 102/20. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem 10-jährigen Kind per Beschluss geregelt. Zugunsten des Vaters bestand ein regelmäßiger Wochenendumgang sowie ein Ferienumgang mit dem bei der Mutter wohnenden Kind. Zu Beginn der Corona Pandemie im März 2020 teilte die Kindsmutter dem Vater mit, dass sie den direkten Umgang mit dem Kind untersage, da die Großeltern des Kindes gemeinsam mit ihr in einem Haus leben. Die Großeltern gehören zur Risikogruppe. der Vater könne das Kind über den Balkon sehen und mit ihm telefonieren. Das OLG Frankfurt am Main teilte die der Kindsmutter nicht.
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Wegfall des Trennungsunterhaltsanspruchs bei dem Vorliegen einer neuen Lebensgemeinschaft
Erfolgt die Trennung der Ehegattten, so besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wird dieser verwirkt, wenn von dem unterhaltsberchtigten Ehegatten eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen wird? Generell kann wegen grober Unbilligkeit eine Beschränkung oder sogar vollständige Versagung des Trennungsunterhaltsanspruchs erfolgen. Dies kommt dann in Betracht, wenn die neue Lebensgemeinschaft verfestigt ist. Die Familiengerichte gehen davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft erst nach zwei bis drei Jahren verfestigt ist. Bis dahin bleibt der Trennungsunterhaltsanspruch bestehen. Das OLG Brandenburg entschied nun am 22.06.2020 (Az.: 9 UF 254/19), dass eine neue Partnerschaft, die nicht durch das Zusammenleben und gemeinsamte Wirtschaften geprägt ist, nicht nach zwei oder drei Jahren verfestigt ist, sondern erst nach fünf Jahren.
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Führt das Angehörigenentlastungsgesetz dazu, dass mehr Eltern ins Pflegeheim kommen?
Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und reformiert daher den kompletten Elternunterhalt. Führt dies in der Praxis nun dazu, dass mehr Eltern in ein Pflegeheim kommen? Die Frage ist berechtigt, denn zuvor gab es keine feste Einkommensgrenze, die bestimmt hat, ob die Kinder für die Eltern Elternunterhalt zahlen müssen. Die Elternunterhaltsberechnung wurde in individueller Form durchgeführt. Die Lebensverhältnisse des Kindes waren dabei entscheidend. Oft war erst nach einer anwaltlichen Berechnung klar, ob eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht oder nicht.
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Betreuungsunterhalt: der Unterhalt der unverheirateten Eltern
Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sind gängige Begriffe und meist bekannt. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob auch unverheiratete Eltern Anspruch auf Unterhalt haben, wenn die Trennung erfolgt und ein gemeinsames Kind vorhanden ist. § 1615l BGB regelt den Unterhalt von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.
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Trennungsunterhalt auch bei Scheinehe
Das OLG Frankfurt am Main folgt der Linie des BGH und sagt: Für den Trennungsunterhalt ist es nicht erheblich, dass die Ehepartner zusammen gewohnt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Demnach muss ein Trennungsunterhalt auch bei Scheinehen gezahlt werden.
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